Verbot autonomer Waffensysteme
Das Verifikationsproblem und seine kreative Lösung
Solange ferngesteuerte, unbemannte Waffensysteme erlaubt sind, lässt sich ein Verbot autonomer Angriffe nicht vorab überprüfen. Eine nachträgliche Kontrolle wäre jedoch möglich, indem alle relevanten Angriffsdaten intern gespeichert und ein Prüfcode
an eine Verifikationsstelle übermittelt wird, die später die Echtheit der Daten bestätigt. Ein internationales Verbot autonomer Waffensysteme ist derzeit unwahrscheinlich, da Rüstungskontrolle insgesamt geschwächt ist. Verlässliche Verifikationsansätze könnten dennoch ein erster Schritt zu einer notwendigen Trendwende sein.
Während zunächst nur wenige Länder bewaffnete Drohnen hatten, hat die Zahl inzwischen erheblich zugenommen. Auch wenn manche Drohnen schon automatisch starten, landen und einen Kurs einhalten können, werden ihre Angriffe bisher in der Regel durch Menschen ferngesteuert. Im Einsatz gegen einen technisch unterlegenen Gegner haben die Bediener eine sichere Funkverbindung, können über längere Zeit Vorgänge beobachten und überlegen, bevor sie einen Angriff auslösen. Die Planung der Militärtechnik geht jedoch weiter und berücksichtigt den Kampf gegen einen Gegner mit ähnlichen Fähigkeiten. Hier kann die Funkverbindung die Systeme verraten, der Gegner könnte die Verbindungen oder die Navigationssignale stören und Drohnenabwehrsysteme einsetzen. Das erzeugt Motive, besatzungslose Systeme ohne menschliche Steuerung, d. h. autonom, angreifen zu lassen, insbesondere auch Schwärme. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat diesen Trend erheblich verstärkt. So hat der ukrainische Digitalminister (inzwischen Verteidigungminister) Mykhailo Fedorov erklärt, letztendlich solle Autonomie eingeführt werden, das sei die nächste Stufe der Kriegführung (Shapravskyi/Nazarenkom 2025).
Solche autonomen Waffensysteme werden in der Militärforschung und -entwicklung seit langem konzipiert (US Department of Defense 2007), sind aber bis auf Vorformen noch nicht eingeführt. Denn Angriffe durch Computerprogramme steuern zu lassen, wirft grundsätzliche Fragen auf, etwa:
- Kann dabei das Kriegsvölkerrecht eingehalten werden?
- Wer ist verantwortlich und kann bei Kriegsverbrechen zur Verantwortung gezogen werden?
Seit 2014 diskutieren Expert:innen im Rahmen des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen, ob sogenannte letale autonome Waffensysteme verboten oder in bestimmter Weise beschränkt werden sollen. Leider hat es bisher keine Einigung gegeben, da wichtige Staaten gegen Beschränkungen sind (Reaching Critical Will 2026). Ein weiteres Problem, das in Genf weitgehend ausgeklammert wird, ist die militärische Instabilität, die sich in einer schweren Krise ergeben kann, wenn zwei feindliche Computerprogramme miteinander wechselwirken, die nie zusammen erprobt wurden. Programmfehler oder Fehlalarme könnten schnell in den Krieg führen, den man politisch…