Verbot autonomer Waffensysteme
Das Verifikationsproblem und seine kreative Lösung
Solange ferngesteuerte, unbemannte Waffensysteme erlaubt sind, lässt sich ein Verbot autonomer Angriffe nicht vorab überprüfen. Eine nachträgliche Kontrolle wäre jedoch möglich, indem alle relevanten Angriffsdaten intern gespeichert und ein Prüfcode
an eine Verifikationsstelle übermittelt wird, die später die Echtheit der Daten bestätigt. Ein internationales Verbot autonomer Waffensysteme ist derzeit unwahrscheinlich, da Rüstungskontrolle insgesamt geschwächt ist. Verlässliche Verifikationsansätze könnten dennoch ein erster Schritt zu einer notwendigen Trendwende sein.
Während zunächst nur wenige Länder bewaffnete Drohnen hatten, hat die Zahl inzwischen erheblich zugenommen. Auch wenn manche Drohnen schon automatisch starten, landen und einen Kurs einhalten können, werden ihre Angriffe bisher in der Regel durch Menschen ferngesteuert. Im Einsatz gegen einen technisch unterlegenen Gegner haben die Bediener eine sichere Funkverbindung, können über längere Zeit Vorgänge beobachten und überlegen, bevor sie einen Angriff auslösen. Die Planung der Militärtechnik geht jedoch weiter und berücksichtigt den Kampf gegen einen Gegner mit ähnlichen Fähigkeiten. Hier kann die Funkverbindung die Systeme verraten, der Gegner könnte die Verbindungen oder die Navigationssignale stören und Drohnenabwehrsysteme einsetzen. Das erzeugt Motive, besatzungslose Systeme ohne menschliche Steuerung, d. h. autonom, angreifen zu lassen, insbesondere auch Schwärme. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat diesen Trend erheblich verstärkt. So hat der ukrainische Digitalminister (inzwischen Verteidigungminister) Mykhailo Fedorov erklärt, letztendlich solle Autonomie eingeführt werden, das sei die nächste Stufe der Kriegführung (Shapravskyi/Nazarenkom 2025).
Solche autonomen Waffensysteme werden in der Militärforschung und -entwicklung seit langem konzipiert (US Department of Defense 2007), sind aber bis auf Vorformen noch nicht eingeführt. Denn Angriffe durch Computerprogramme steuern zu lassen, wirft grundsätzliche Fragen auf, etwa:
- Kann dabei das Kriegsvölkerrecht eingehalten werden?
- Wer ist verantwortlich und kann bei Kriegsverbrechen zur Verantwortung gezogen werden?
Seit 2014 diskutieren Expert:innen im Rahmen des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen, ob sogenannte letale autonome Waffensysteme verboten oder in bestimmter Weise beschränkt werden sollen. Leider hat es bisher keine Einigung gegeben, da wichtige Staaten gegen Beschränkungen sind (Reaching Critical Will 2026). Ein weiteres Problem, das in Genf weitgehend ausgeklammert wird, ist die militärische Instabilität, die sich in einer schweren Krise ergeben kann, wenn zwei feindliche Computerprogramme miteinander wechselwirken, die nie zusammen erprobt wurden. Programmfehler oder Fehlalarme könnten schnell in den Krieg führen, den man politisch nicht will (Altmann/Sauer 2017). Es gibt also viele gute Gründe für ein Verbot autonomer Waffensysteme (AWS). Mit der zunehmenden militärischen Nutzung künstlicher Intelligenz ergeben sich noch viel stärkere Gefahren, auch wenn die politische Situation für internationale Begrenzungen gegenwärtig extrem ungünstig ist.
| Verifikation von lateinisch verus „wahr“ und facere „machen“, bezeichnet in der Rüstungskontrolle die Überprüfung, ob vereinbarte Verpflichtungen, Verbote oder Begrenzungen eingehalten werden. Sie kann durch Datenaustausch, Berichtspflichten, technische Überwachung oder Vor-Ort-Inspektionen erfolgen. Verifikation schafft keine absolute Gewissheit, soll aber Regelverstöße erkennbar machen und Vertrauen erhöhen. |
Rüstungsbegrenzung und Verifikation
Verifikation ist eine zentrale Bedingung dafür, dass sich Staaten auf Beschränkungen ihrer Waffen und Streitkräfte einigen können (UNIDIR 2003). Ohne sie könnte ein Staat die Begrenzungen überschreiten und einen anderen mit größerer Aussicht auf Sieg angreifen. Wo es um große Systeme mit überschaubaren Anzahlen geht, reicht Beobachtung von Satelliten aus, wie sie als „nationale technische Mittel der Verifikation“ für die nuklearen Rüstungskontrollverträge zwischen USA und UdSSR/Russland vereinbart wurden. Doch sobald es um kleinere, bewegliche Objekte geht, die leicht versteckt und verschoben werden können, ist aufdringlichere Verifikation nötig, v. a. Inspektionen im Land, oft mit Stichproben, in der Regel unterstützt durch Datenaustausch. So war es etwa beim Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) von 1990 geregelt. Zwischen den inhaltlichen Begrenzungen und den vereinbarten Verifikationsmethoden gibt es intensive Wechselwirkungen – die Überprüfung muss verlässlich sein, gleichzeitig sollen militärische Geheimnisse geschützt werden, und auch politische Erwägungen spielen eine wichtige Rolle.
Verifikation und Verbotsoptionen
Unter Verifikationsgesichtspunkten wäre ein generelles Verbot besatzungloser Flugzeuge am besten. Das könnte mit Inspektionen leicht verifiziert werden: Gibt es ein Cockpit oder nicht? Aber zu viele Staaten haben bereits Aufklärungsdrohnen, und einige haben Marschflugkörper. Diese beiden Kategorien abzuschaffen, erscheint daher unrealistisch.
Die nächste Stufe möglicher Beschränkung wäre ein Verbot bewaffneter, besatzungsloser Luftfahrzeuge. Dessen Einhaltung wäre mit traditionellen Methoden gut zu überprüfen – man müsste bei Inspektionen bestätigen, dass die Fahrzeuge keine Halterungen für Spreng- oder Flugkörper an Tragflächen oder Rumpf und keine Schächte für Bomben haben, auch Manöverbeobachtungen könnten helfen. Aber bewaffnete Drohnen sind schon so weit verbreitet, dass auch deren Abschaffung nicht mehr realistisch erscheint.
Damit bleibt als letzte Möglichkeit nur ein Verbot autonomer Waffensysteme. Da es diese aktuell noch nicht gibt, ist ein präventives Verbot vor der massenhaften Beschaffung noch einige Jahre lang möglich, ohne dass bereits vorhandene Systeme abgeschafft werden müssten. Dabei stellt sich jedoch ein Problem: Wodurch die Waffen ausgelöst werden, kann man einem Luftfahrzeug nicht von außen ansehen – ein System kann ferngesteuert oder durch Computersteuerung angreifen. Ein Verbot Letzterer könnte nicht von vornherein überprüft werden, es sei denn, die Waffensteuer-Software würde offengelegt. Das ist sicher für keine Streitkraft akzeptabel – aber selbst dann könnte gleich nach einer Inspektion oder später im Flug ein anderes Programmmodul geladen werden.
Lösung: sichere Speicherung und
Überprüfung im Nachhinein
Wenn die Staaten Waffensysteme verbieten wollen, die autonom angreifen können, während ferngesteuerte erlaubt bleiben, stellt sich für die Verifikation die Aufgabe, sicher überprüfen zu können, dass jeder einzelne Angriff mit bewaffneten, besatzungslosen Flugzeugen durch Menschen ferngesteuert wurde. Dazu könnten die Staaten eine internationale Verifikationsorganisation gründen. Doch das Kampfgeschehen in Echtzeit zu überwachen, wäre zu aufdringlich, könnte die Kampfhandlungen behindern und würde die prinzipielle Möglichkeit eröffnen, dass der Feind sich die Daten beschafft.
Insofern bliebe die Möglichkeit der Überprüfung im Nachhinein (Gubrud/Altmann 2013, Altmann 2024). Dazu würde die jeweilige kriegführende Partei alle relevanten Daten um jeden Angriff herum aufzeichnen. In der Drohne selbst würden Waffenauslösung und Zeitstempel gespeichert und in einer „black box“ konserviert.
Später, wenn die Daten nicht mehr für die aktuelle Situation relevant sind, könnte die Verifikationsorganisation die aufgezeichneten Daten abfragen und prüfen. Dass die übertragenen Daten authentisch sind, kann mit Hilfe von Hash-Codes geprüft werden, die aus jeder digitalen Information berechnet werden können. Die Hash-Codes würden sofort nach jedem Angriff aus den Originaldaten berechnet, mit der jeweiligen Zeit in „Glaskästen“ gespeichert und zügig an die Verifikationsorganisation übertragen. Sie würden dort sicher gespeichert, aber selbst bei Datenlecks könnte ein Feind daraus keine kampfrelevanten Informationen gewinnen.
Bei der späteren Übergabe der Originaldaten würde die Verifikationsorganisation daraus mit demselben Verfahren Hash-Codes berechnen, die dann mit den ursprünglich übertragenen übereinstimmen müssen. Die Abfrage würde Monate nach dem Ereignis passieren – entweder als zufällige Stichprobe oder auch dann, wenn es Zweifel gibt. Anzeichen für Vertragsverletzungen wären z. B. zu schnelle Reaktionen im Kampf oder, bei Schwarmangriffen, die Aufteilung in Unterschwärme, die unrealistisch viele Steuerpersonen benötigen würde.
Machbar – aber auch akzeptabel?
Technisch ist das kein Problem. Ferngesteuerte Angriffe werden bisher schon routinemäßig aufgezeichnet. Nur die Algorithmen zur Berechnung der Hash-Codes und die „Glaskästen“ für deren Speicherung müssten hinzugefügt werden sowie die Möglichkeiten zu ihrer Übertragung. Die zusätzlichen Kosten wären minimal. Das Hauptproblem ist der politische Wille. Die Staaten müssen verstehen, dass ein Verbot autonomer Waffensysteme in ihrem aufgeklärten nationalen Sicherheitsinteresse ist.
Eine Reihe von Maßnahmen würde das Verfahren erleichtern und die Einhaltung stärken:
- Informationen über die vorhandenen ferngesteuerten Waffensysteme sollten ausgetauscht werden, etwa so, wie es im (jetzt beendeten) Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa und dem Wiener Dokument der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vereinbart war – u. a. Fotos, Größe, Waffennutzlast.
- Es sollte ein Recht geben, Manöver zu beobachten und Stationierungsorte zu inspizieren, am besten durch die Verifikationsorganisation. Das könnte sich am Modell der Organisation für das Verbot chemischer Waffen orientieren.
- Um Anzeichen für Umgehung zu sammeln, könnten Zeugenaussagen gesammelt und das Internet systematisch durchforstet werden.
Innovative Verifikation als notwendiger Baustein künftiger Rüstungskontrolle Solange ferngesteuerte, besatzungslose Waffensysteme erlaubt bleiben, lässt sich die Einhaltung eines Verbots autonomer Angriffe nicht im Vorhinein verifizieren. Zur verlässlichen nachträglichen Überprüfung, ob jeder Angriff durch einen verantwortlichen und rechenschaftspflichtigen Menschen gesteuert wurde, ist das beschriebene Verfahren geeignet. Alle relevanten Daten und Aktionen um einen Angriff herum würden durch die jeweilige Seite intern gespeichert. Nur ein daraus berechneter Hash-Code würde an die Verifikationsorganisation übertragen, die damit später die Echtheit der übergebenen Originaldaten überprüfen kann.
Gegenwärtig sind die Chancen auf ein internationales Verbot autonomer Waffensysteme gering. Die geopolitische Lage ist sogar so schlecht, dass Rüstungskontrolle allgemein abgebaut wird. Eine Umkehr ist nötig. Möglichkeiten zur verlässlichen Verifikation aufzuzeigen, kann ein erster Schritt sein.
Literatur
Altmann, Jürgen 2024: Verification Is Possible: Checking Compliance With an Autonomous Weapon Ban – Secure records can help prove that attacks by armed uncrewed vehicles were conducted under human control. Lawfare, https://www.lawfaremedia.org/article/verification-is-possible-checking-compliance-with-an-autonomous-weapon-ban [letzter Zugriff: 15.03.2026].
Altmann, Jürgen/Sauer, Frank 2017: Autonomous Weapon Systems and Strategic Stability. In: Survival 59 (5), S. 117–142.
Gubrud, Mark/Altmann, Jürgen 2013: Compliance Measures for an Autonomous Weapons Convention. ICRAC Working Paper #2, International Committee for Robot Arms Control. https://www.icrac.net/wp-content/uploads/2018/04/Gubrud-Altmann_Compliance-Measures-AWC_ICRAC-WP2.pdf [18.03.2026].
Reaching Critical Will 2026: The Final Stretch Before the Finishing Line. CCW Report 14 (2), 10 March. https://reachingcriticalwill.org/images/documents/Disarmament-fora/ccw/2026/gge/reports/CCWR14.2.pdf [18.03.2026].
Shapravskyi, Rostyslav/Nazarenkom Viktor 2025: AI will remove drone operators from battlefield – Ukraine‘s digital minister Fedorov. RBC-Ukraine, 14 July. https://newsukraine.rbc.ua/news/ai-will-remove-drone-operators-from-battlefield-1752484640.html [18.03.2026].
UNIDIR 2003: Coming to Terms with Security: A Handbook on Verification and Compliance. Geneva/London, https://unidir.org/wp-content/uploads/2023/09/coming-to-terms-with-security-a-handbook-on-verification-and-compliance-302.pdf [18.03.2026].
US Department of Defense 2007: Unmanned Systems Roadmap 2007–2032. Washington DC, https://apps.dtic.mil/sti/tr/pdf/ADA475002.pdf [18.02.2026].