Achtung der Menschenrechte und Lieferketten
Eine Bestandsaufnahme nach einem Jahr
Lieferkettengesetz in Deutschland
Wein aus Südafrika oder Avocado aus Peru – die globale Ökonomie
ist durch Lieferketten gekennzeichnet, die sich über große Teile des
Erdballs erstrecken. Dabei durchlaufen die verschiedenen Produkte
diverse Stationen, die nicht selten von Menschenrechtsverletzungen
aufgrund der jeweiligen Arbeitsbedingungen geprägt sind. Das neue
deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll dafür sorgen,
diese Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung zu
verhindern. Auch wenn die Einführung des Gesetzes einen ersten
Schritt für die Betroffenen darstellt, sind die Inhalte und die
Umsetzung in Teilen doch zu kritisieren.
Autos, Tablets und Smartphones, Kleidung oder Essen
– eine Vielzahl von Dingen, die wir tagtäglich verwenden
oder verbrauchen, sind Produkte einer globalen
Ökonomie. In den globalisierten Lieferketten
dieser Erzeugnisse werden oftmals Umweltzerstörungen
und Menschenrechtsverletzungen begangen.
Um diesen zu begegnen, trat in Deutschland zu Beginn
des Jahres 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz,
kurz Lieferkettengesetz (LkSG) in Kraft
(Bundesgesetzblatt 2021). Das Gesetz galt zunächst
für Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter*innen und ab
2024 für Unternehmen ab 1000 Mitarbeiter*innen
mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland.
Nach Informationen der Bundesregierung hatte das
Gesetz im Jahr 2023 für circa 900 Unternehmen
Gültigkeit und ab dem Jahr 2024 für ungefähr 4.800.
Damit fällt nur circa ein Prozent der rund 450.000
deutschen Unternehmen, die mehr als zehn Mitarbeitende
beschäftigen, in den Anwendungsbereich
des Gesetzes. Das Gesetz soll die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft
und Menschenrechte aus dem Jahr 2011 umsetzen.
Diese gehören zu den wichtigsten international anerkannten
Standards der Unternehmensverantwortung
zur Achtung der Menschenrechte.
Im Sinne der
UN-Leitprinzipien sollen mit dem LkSG die Rechte
von Menschen entlang von globalen Lieferketten
gegenüber Unternehmen gestärkt werden. Um die
Leitprinzipien in Deutschland umzusetzen, hatte die
Bundesregierung zunächst auf freiwilliges Engagement
gesetzt. Im Dezember 2016 hatte sie dafür den
Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet und einen Überprüfungsmechanismus
eingerichtet. Der NAP sah vor, dass die
Bundesregierung weitere Schritte bis hin zu gesetzlichen
Maßnahmen prüfen wird, wenn weniger als 50
Prozent der Unternehmen ihre menschenrechtlichen
Sorgfaltspflichten erfüllen. Dieses Quorum wurde bei
weitem nicht erreicht, woraufhin die Bundesregierung
beschloss ein Gesetz zu erarbeiten.
Das Gesetz leitet nun in Deutschland einen dringend
notwendigen Paradigmenwechsel ein. Weg von
unverbindlichen und freiwilligen Selbstverpflichtungen
der Unternehmen, hin zu verbindlichen menschenrechtlichen
und umweltbezogenen Vorgaben
für Firmen. Die Wirkung des Gesetzes…
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