Lieferkettengesetz - mehr Nachhaltigkeit durch Bürokratie?
Mitte März 2024 stimmte der Ausschuss der Ständigen Vertreter
in Brüssel nach langer Diskussion einem Kompromiss zur
europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeit der Lieferkette von in
der EU tätigen Unternehmen zu. Was nach einer guten Nachricht
für die Steigerung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit
entlang der Lieferkette klingt, kann gravierende Nachteile für die
Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und für die
Beschäftigung und Wirtschaftsentwicklung vor allem in
Entwicklungs- und Schwellenländern haben.
Was ist die CSDDD?
Bereits seit einigen Jahren ringen die europäischen
Institutionen um eine Einigung in Sachen Regulierung
internationaler Lieferketten. Die Corporate Sustainability
Due Diligence Directive – kurz CSDDD – soll nun
nach formeller Abstimmung im Europäischen Parlament,
im Rat und im Rechtsausschuss diese Lücke
schließen und die in der EU tätigen Unternehmen zu
mehr Achtung von Menschenrechts-, Arbeitsschutzund
Umweltstandards verpflichten. Gemäß der Richtlinie
sollen die Unternehmen die Auswirkung ihrer
Wirtschaftsaktivität auf Menschenrechte und Umwelt
in ihre Managementsysteme integrieren und darauf
achten, dass ihre Tätigkeit nicht auf Kinderarbeit,
Zwangsarbeit, Ausbeutung, Umweltverschmutzung
oder anderer Schädigung von Ökosystemen basiert
(Europäisches Parlament 2023). Zudem müssen sie
einen Verhaltenskodex erstellen und einen Plan verabschieden,
der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell
im Einklang mit der Begrenzung der Erderwärmung
auf 1,5°C steht.
In ihrer ursprünglichen Fassung war vorgesehen,
dass die Richtlinie auf Unternehmen mit mehr als
500 Mitarbeitern, in Hochrisikosektoren wie der
Bekleidungsindustrie oder der Herstellung von Lebensmitteln sogar ab 250 Mitarbeitern, Anwendung
findet. Doch in zahlreichen Mitgliedstaaten, darunter
Deutschland und Italien, fand sich unter anderem
aufgrund des breiten Adressatenkreises keine
Zustimmung dazu. Der Mitte März 2024 erreichte
Kompromiss erfasst Unternehmen mit mehr als 1.000
Beschäftigten und einem weltweiten Jahresnettoumsatz
von mehr als 450 Mio. Euro.
Um die Richtlinie umzusetzen, müssen die betroffenen
Unternehmen nach Angaben des Europäischen
Parlaments die nachhaltigkeitsbezogenen
Risiken ihrer Aktivitäten entlang der Lieferkette erkennen,
bewerten, verhindern, abmildern, beenden
und beheben. Zu diesem Zweck müssen sie in ihr
Risikomanagement investieren, sich vertragliche Zusicherungen für die Erfüllung der Pflichten von
ihren Geschäftspartnern wie den Lieferanten von
Vorprodukten einholen und ihren Geschäftsplan
verbessern.
Welche Vorteile soll die CSDDD
mit sich bringen?
Die Europäische Kommission listet eine Reihe…
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